REACH

Die Arbeit ist gut vorangeschritten, und wir werden die Registrierungsfrist im Mai 2018 einhalten.

Im Juni 2007 trat die Verordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. 

Durch REACH werden Chemieunternehmen mit Geschäftsfeldern in der EU, insbesondere Herstellern und Importeuren, viele Verpflichtungen auferlegt. Diese Auflagen werden schrittweise innerhalb eines Zeitraums von 11 Jahren eingeführt. Afton begann seine REACH-Vorbereitungen im Jahr 2003 und stellte eine Vielzahl neuer Mitarbeiter ein, um zu gewährleisten, dass das Unternehmen die verschiedenen REACH-Fristen einhält.

Afton hat die betroffenen Chemikalien vor den jeweiligen Fristenden im November 2010 und Mai 2013 erfolgreich registriert. Afton ist nunmehr dabei, seine Registrierungsdossiers für die geringvolumigen Chemikalien zusammenzustellen und einzureichen. 

Afton hat eine Vielzahl von Präsentationen zu REACH für seine Kunden, Mitarbeiter und bei Industriekonferenzen gehalten. Wir sind an mehreren Branchenkonsortien sowie an vielen Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) beteiligt. Außerdem unterstützen wir unsere Kunden aktiv dabei, ihre Verpflichtungen unter REACH für die Chemikalien, die sie von Afton erwerben, einzuhalten. 

Die REACH-Konformitätserklärungen (DRCs) werden Aftons Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese stellen den Nachweis dar, dass die von Afton erworbenen Produkte den Anforderungen von REACH entsprechen. Der Chemieindustrie stehen hinsichtlich des Einhaltens der REACH-Verordnung einige Herausforderungen bevor, aber Afton ist hervorragend vorbereitet. 

Für weitere Informationen zu REACH setzen Sie sich mit der EHS3 Product Stewardship Group unter +1-804-788-5800 oder per E-Mail in Verbindung.

 

REACH-Umsetzung

REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft und dient der Vereinheitlichung und Verbesserung des bisherigen gesetzlichen Regelwerks für chemische Stoffe in der Europäischen Union. REACH schreibt vor, dass alle Chemikalien, von denen mehr als 1 Tonne in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, registriert werden müssen. Die Registrierungspflicht obliegt Herstellern, Importeuren und Alleinvertretern in der EU. Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe (European Chemicals Agency, ECHA) mit Sitz in Finnland verwaltet als Aufsichtsbehörde die technischen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung.

 

Registrierungsverfahren

Während der Vorregistrierungsphase für REACH zwischen dem 1. Juni und 1. Dezember 2008 führte Afton erfolgreich die Vorregistrierung von über 300 bestehenden Substanzen durch. Im Anschluss folgte die vorgeschriebene vollständige Registrierung für hochvolumige Stoffe (ab 1000 t) zum 30. November 2010 sowie später die der Substanzen von 100 bis 1000 t bis zum 31. Mai 2013. Afton war für die Registrierung mehrere dieser Stoffe federführend. Afton arbeitet inzwischen an der Zusammenstellung der Dossiers für Stoffe der Kategorie 1 bis 100 t, für die eine Registrierungsfrist bis 31. Mai 2018 gilt. 

 

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC)

REACH dient unter anderem dem Ziel, den Handel mit Stoffen mit hohem Gefährdungspotenzial mithilfe des Zulassungsverfahrens einzuschränken. Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial müssen zuerst durch einen EU-Mitgliedsstaat oder die ECHA auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) gesetzt werden, bevor über ihre Zulassung entschieden werden kann. Grundsätzlich kann ein Stoff bei der Entscheidung zur Aufnahme in die SVHC-Liste berücksichtigt werden, wenn es sich um eine krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Chemikalie (carcinogenic, mutagenic and reprotoxic – CMR), einen persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Stoff (persistent, bioaccumulative and toxic – PBT) oder einen Stoff mit für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt anderweitig schwerwiegenden Auswirkungen handelt. Die REACH-Verordnung schreibt bei Nominierung eines Stoffes eine Stellungnahme der Branche bzw. Öffentlichkeit vor, bevor eine Aufnahme in die SVHC-Liste möglich ist.

Afton verfolgt laufend die Anwärterlliste und die Zulassungsempfehlungen der ECHA. Die Aufnahme eines Stoffes in die Anwärterliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser Stoff auch in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgenommen wird. Sollte ein Produkt einen der in der Anwärterliste geführten Stoffe zu mehr als 0,1 % enthalten, wird Afton gemeinsam mit seinen Lieferanten und Kunden erörtern, mit welchen Folgen und Auswirkungen zu rechnen ist, und auf Kundenbedenken reagieren.

 

Kundenbetreuung

Als Afton-Kunde importieren Sie oder Ihre Kunden möglicherweise Afton-Produkte (als Paket oder als fertige Schmierstoffe mit einer Afton-Komponente) in die EU. Afton ist darum bemüht, sicherzustellen, dass unsere weiterverarbeitenden Kunden die REACH-Verordnung einhalten. Afton kann gerne als Ihr Alleinvertreter handeln, um die REACH-Konformität für Sie und Ihre Kunden sicherzustellen. Als Ihr Alleinvertreter ist Afton dafür verantwortlich, dass Ihre bei Afton erworbenen Stoffe registriert sind.

Um die REACH-Konformität Ihres Unternehmens über die Alleinvertreter-Services von Afton zu gewährleisten, müssen Sie uns Ihr jährliches Importvolumen pro Importeur bekannt geben. Da die Importvolumina unserer Kunden für jeden einzelnen Stoff in einer einzigen Registrierung zusammengefasst werden müssen kann Afton die Registrierung entsprechend für das korrekte Tonnageband vornehmen. Nach Eingang der aktuellen Daten zu Volumen und Importeuren stellt Afton für jedes von Ihnen (oder Ihren Kunden) in die EU importierte Afton-Produkt eine REACH-Konformitätserklärung (Declaration of REACH Conformity, DRC) bereit. Die DRC dient als Nachweis für die REACH-Konformität der von Afton erworbenen Produkte und gilt, sofern und soweit die auf der DRC angegebenen Erteilungsbedingungen („Conditions of Issue“) eingehalten werden. Wenn diese Option für Sie interessant ist, wenden Sie sich vor dem Import an uns.

Afton verschreibt sich auch weiterhin dem Ziel, die REACH-Konformität aller in Afton-Produkten enthaltenen Stoffe sicherzustellen und seine Kunden hinsichtlich der Pflichten und Auswirkungen dieser Verordnung zu unterstützen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Vertreter von Afton Chemical oder schreiben Sie eine E-Mail